ENTSPRECHENSERKLÄRUNG UND GUTE CORPORATE GOVERNANCE
Das Thema Corporate Governance besitzt für den
Aufsichtsrat einen hohen Stellenwert. Wir berichten hierüber gemeinsam mit dem Vorstand.
siehe Corporate Governance Bericht In unserer konstituierenden Sitzung am 7. November 2007 haben wir mit dem Vorstand die Neuregelungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007, dessen Umsetzung einschließlich der Abweichungen von
den Empfehlungen diskutiert. Ferner beschlossen wir die Bildung eines Nominierungsausschusses voraussichtlich im
Frühjahr
2008 im Hinblick auf die in der ordentlichen Hauptversammlung 2009 anstehenden Aufsichtsratsneuwahlen.
Darüber hinaus fassten wir den Beschluss, eine Effizienzprüfung unserer Aufsichtsratstätigkeit durchzuführen.
siehe Corporate Governance Bericht Am 11. Februar 2008 haben wir mit dem Vorstand eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach
§ 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die wir unseren Aktionären auf der Internetseite unter
www.adidas-Group.de/corporate_governance am gleichen Tag dauerhaft zugänglich gemacht haben.
INTENSIVE BERATUNG UND PRÜFUNG DES JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSES 2007
Die KPMG hat den nach
den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2007 der adidas AG und den Lagebericht geprüft und mit einem
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt auch für den gemäß § 315a HGB nach IFRS aufgestellten
und um einen Konzernlagebericht ergänzten Konzernabschluss.
Die Abschlussunterlagen und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen. Sie wurden zunächst am 3. März 2008 vom Prüfungsausschuss geprüft und dann in unserer Bilanzsitzung am 4. März 2008 vom Aufsichtsratsplenum eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete uns über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Abschlüsse mit den vom Prüfungsausschuss für das Jahr 2007 vereinbarten Prüfungsschwerpunkten, darunter insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse, die Wertminderungstests des Goodwills und der immateriellen Vermögenswerte sowie die Vollständigkeit der erstmals vorzunehmenden Anhangsangaben zu den Finanzinstrumenten nach IFRS 7. Er stand uns für Fragen sowie weitere ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach eigener Überprüfung des Jahresabschlusses der adidas AG mit dem Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sind wir zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Wir haben daher in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse in unserer Bilanzsitzung gebilligt. Der Jahresabschluss der adidas AG war damit festgestellt. Wir haben mit dem Vorstand die Dividendenpolitik erörtert und dem Gewinnverwendungsvorschlag in Anbetracht der Finanzlage des Unternehmens sowie der Erwartungen der Aktionäre und des Kapitalmarkts zugestimmt.






