Für eine Zusammenfassung der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2007.
siehe Bericht des Aufsichtsrats Für eine Übersicht über die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.
siehe Aufsichtsrat
Enges Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Unser Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im besten Interesse
des adidas Konzerns eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Konzerns,
stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er informiert den Aufsichtsrat kontinuierlich, zeitnah und
umfassend über Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Konzerns. Insbesondere stehen unser
Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzender miteinander in regelmäßigem Kontakt. Für bestimmte Geschäfte und Maßnahmen wie
zum Beispiel die Aufnahme oder Aufgabe wesentlicher Geschäftsbereiche, den Erwerb oder die Veräußerung von bedeutenden
Unternehmensbeteiligungen und die Verabschiedung des Budgets einschließlich des jährlichen Investitions- und Finanzierungsplans
benötigt der Vorstand die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats. In besonders eilbedürftigen Angelegenheiten hat
der Aufsichtsrat die Möglichkeit, einen Beschluss auch im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens zu fassen. Die Geschäftsordnungen
von Vorstand und Aufsichtsrat können im Internet unter
www.adidas-Group.de eingesehen werden.
Prüfung der Aufsichtsratseffizienz
Die regelmäßige Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats stellt einen wichtigen
Baustein guter Corporate Governance dar. Ein externer Berater führt diese alle zwei Jahre anhand von detaillierten Fragebögen
durch. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des im November ausgeschiedenen
Vorsitzenden und des nachgerückten Mitglieds, an der Befragung teilgenommen. Basierend auf den Ergebnissen des Jahres 2005
berücksichtigte die diesjährige Befragung die neuesten Anforderungen
an die Aufsichtsratstätigkeit
und ging unter anderem auf
wesentliche Themen wie die Rechtzeitigkeit und Qualität der Informationsversorgung durch den Vorstand, Tätigkeiten
der Ausschüsse
unter Berücksichtigung aller Funktionen und Kompetenzen sowie die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen ein.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sämtliche, von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung
vorgegebenen Aufgaben erfüllen.
KONZERNWEITE Schulung zum Code of Conduct BEGINNT 2007
Mit der Einführung des „Code of Conduct“ im Jahr 2006 hat
unser Vorstand geschäftspolitische Grundsätze und Leitlinien für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten von Mitarbeitern
gegenüber anderen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten festgelegt und im gesamten Unternehmen bekannt gemacht.
Mitarbeiter, die bei ihrer Tätigkeit für den Konzern gegen ein Gesetz oder gegen den internen Verhaltsenskodex verstoßen, unterliegen
disziplinarischen Maßnahmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2007 haben wir begonnen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu compliance-relevanten Themen mit einem eigens dafür entwickelten eLearning-Lehrgang zu schulen. Dies garantiert
die Fortentwicklung des Risikomanagements.
siehe Risiko- und Chancenbericht
Transparente und aktive Kommunikation mit unseren Aktionären
Angesichts unserer internationalen Aktionärsstruktur
und um größtmögliche Transparenz zu erzielen, stellen wir nach dem Prinzip des „Fair Disclosure“ allen institutionellen
Investoren, Privataktionären, Finanzanalysten, Mitarbeitern sowie der interessierten Öffentlichkeit dieselben Informationen
zeitgleich
in Deutsch und Englisch zur Verfügung. Hierfür nutzen wir hauptsächlich unsere Internetseite.
www.adidas-Group.de Dort
publizieren wir sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen, unsere Finanzberichte, Informationen zu unseren Analysten- und
Bilanzpressekonferenzen sowie zu unserer Hauptversammlung und unseren Finanzkalender. Darüber hinaus veröffentlichen wir
gemäß den gesetzlichen Neuregelungen europaweit unter anderem Informationen zu Directors’ Dealings und Stimmrechtsmitteilungen
sowie alle publizitätspflichtigen gesellschaftsrechtlichen Informationen, welche das elektronische Unternehmensregister
sodann zentral zugänglich macht.






