Weitere Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfüllt
Mit Beschluss unserer Aktionäre in der
Hauptversammlung am 10. Mai 2007 haben wir unsere Satzung dahingehend geändert, dass ab dem Geschäftsjahr 2008 bei der
Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder die Tätigkeit in Ausschüssen gesondert berücksichtigt wird. Damit erfüllen wir zukünftig
eine weitere Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend „Kodex“). Im Berichtsjahr 2007 haben
sich
Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig durch unseren Corporate Governance Officer über die neuesten Entwicklungen der Corporate
Governance informiert und sich intensiv mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex befasst, insbesondere mit den neuen Bestimmungen
vom 14. Juni 2007. Als Ergebnis dieser Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 11. Februar 2008 eine aktualisierte
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, deren exakter Wortlaut zusammen mit allen früheren Entsprechenserklärungen
unter
www.adidas-Group.de/corporate_governance veröffentlicht und als Download verfügbar ist. Wir folgen danach
auch allen
in 2007 von der Kodex-Kommission neu eingeführten Empfehlungen sowie weitestgehend den unverbindlichen Anregungen
des Kodex.
Es wurden und werden künftig alle Empfehlungen des deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit den folgenden Ausnahmen erfüllt:
Die Directors und Officers-Versicherung für unsere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor, da dies
außerhalb Deutschlands unüblich ist. Zudem handelt es sich um eine Gruppenversicherung für eine Vielzahl von Führungskräften
im In- und Ausland, bei der eine Differenzierung nach Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und sonstigen Führungskräften nicht
sachgerecht erscheint.
Die Beratungen und Beschlussfassungen über die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung hat unser Aufsichtsrat in der
Geschäftsordnung
an seinen Präsidialausschuss delegiert. Über die jeweiligen Ergebnisse wird der Gesamtaufsichtsrat informiert.
Dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Für im Rahmen des Aktienoptionsplans (MSOP) an den Vorstand ausgegebene Aktienoptionen besteht für außerordentliche,
nicht vorhergesehene Entwicklungen keine nachträgliche Begrenzungsmöglichkeit (Cap), da alle Aktienoptionen bereits vor Einführung
dieser Kodex-Empfehlung im Mai 2003 gewährt wurden. Ab dem Jahr 2008 stehen den Vorständen keine Aktienoptionen
mehr zu. Sollten wir jedoch einen neuen Aktienoptionsplan auflegen, werden wir dieser Empfehlung folgen.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sehen wir nicht vor, da sie aus heutiger Sicht von unseren Aktionären nicht für
notwendig gehalten wird.
Die Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet auch in der ab dem Jahr 2008 geltenden Regelung keinen variablen,
an den Konzernerfolg geknüpften Vergütungsbestandteil, um die erforderliche unabhängige Kontrollfunktion des Aufsichtsrats zu
gewährleisten.
Der von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltene Besitz von Aktien der adidas AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente
wird bekannt gegeben, sofern er die im WpHG vorgesehenen Meldeschwellen erreicht, über- oder unterschreitet und
dies der Gesellschaft mitgeteilt wird. Wir halten die Schwellen der §§ 21 und 25 WpHG in der seit Januar 2007 geltenden Fassung und
die somit durch den Gesetzgeber herbeigeführte Transparenzerhöhung auch für die adidas AG für angemessen
und ausreichend.
Im Übrigen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. November 2007 beschlossen, der Empfehlung des Kodex zur Bildung eines Nominierungsausschusses zu folgen. Über die Besetzung des Ausschusses, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt, wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 entschieden, so dass der Ausschuss ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Hinblick auf die in der ordentlichen Hauptversammlung 2009 anstehende Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder hat.
Mehr Informationen über Corporate Governance
Sämtliche Dokumente zum Thema Corporate Governance bei
adidas AG sind unter
www.adidas-Group.de/corporate_governance verfügbar.





