Corporate Governance Bericht
Wir fühlen uns den Prinzipien guter Corporate Governance verpflichtet und haben es uns zum Ziel gesetzt, das uns von Anlegern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit entgegengebrachte Vertrauen stetig und nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne prüfen unser Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig die aktuellen nationalen und internationalen Grundsätze verantwortungsvoller, transparenter und effizienter Unternehmensführung mit dem Ziel, die Corporate Governance im adidas Konzern weiterzuentwickeln und eine nachhaltige Wertsteigerung zu erzielen. Die Aktivitäten auf dem Gebiet Corporate Governance konzentrierten sich im Jahr 2007 auf die Durchführung einer erneuten Effizienzprüfung unseres Aufsichtsrats, die Beratungen über die neu eingeführten Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex sowie die Beratungen über die erforderlichen Maßnahmen für eine frühzeitige Umsetzung der Abschlussprüfer-Richtlinie der Europäischen Union.
Duales FÜHRUNGSSYSTEM
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die adidas AG ein duales Führungssystem,
das dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Überwachung des Unternehmens zuweist. Diese beiden Gremien
sind sowohl hinsichtlich Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Unserem Vorstand gehören
gegenwärtig vier Mitglieder an.
siehe Vorstand Unser zwölfköpfiger Aufsichtsrat setzt sich in Übereinstimmung mit dem deutschen
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer
zusammen.
siehe Aufsichtsrat
ERHÖHTE Efizienz durch Aufsichtsratsausschüsse
Zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben hat unser Aufsichtsrat
fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet, deren Vorsitzende regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat berichten:
Das Präsidium, das sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern zusammensetzt, berät über
Schwerpunktthemen, bereitet Beschlüsse vor und ist in besonderen eilbedürftigen Fällen befugt, Beschlüsse anstelle des
Aufsichtsrats zu fassen.
Der aus vier Mitgliedern bestehende paritätische Präsidialausschuss bereitet insbesondere Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums
über die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor und beschließt über den Inhalt der entsprechenden Anstellungsverträge
sowie über die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung.
Der Prüfungsausschuss, der ebenfalls paritätisch mit vier Mitgliedern besetzt ist, behandelt insbesondere Fragen der Rechnungslegung
sowie des Risikomanagements und der Compliance. Er bewertet und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
und bestimmt die Prüfungsschwerpunkte. Darüber hinaus prüft er den Jahres- und Konzernabschluss einschließlich
der Lageberichte und bereitet für das Aufsichtsratsplenum die entsprechenden Beschlüsse vor, ebenso wie die Vereinbarung mit
dem Abschlussprüfer. Ferner behandelt er die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte.
Der vier Mitglieder umfassende Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für
die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds einen Vorschlag zu unterbreiten, wenn bei einer vorausgegangenen
Beschlussfassung die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.
Ferner wurde im Jahr 2007 ad hoc ein mit drei Mitgliedern besetzter Ausschuss für das Projekt „Verkauf der Herzo-Base“
gebildet.
siehe Bericht des Aufsichtsrats





