VERBLEIBENDE AKTIENOPTIONEN IM JAHR 2007 VOLLSTÄNDIG AUSGEÜBT
Den derzeitigen Mitgliedern unseres Vorstands
haben
im Geschäftsjahr 2007 insgesamt noch 2.800 Optionen aus dem MSOP zugestanden, die sie vollständig ausgeübt haben.
Die aus der Ausübung dieser Optionen erzielte Vergütung beläuft sich auf 514.840 €. Weitere Aktienoptionen stehen unserem
Vorstand
nicht mehr zu (Stand: 31. Dezember 2007).
ZUSAGEN AN DIE VORSTANDSMITGLIEDER FÜR DEN FALL DER TÄTIGKEITSBEENDIGUNG
Für den Fall der Tätigkeitsbeendigung
sind mit unseren Vorstandsmitgliedern einzelvertraglich Abfindungsregelungen hinsichtlich einer Nichtfortsetzung des Arbeitsverhältnisses
vereinbart worden. Mit einem Vorstandsmitglied wurde eine Entschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
festgelegt.
Die Anstellungsverträge der Vorstände beinhalten einzelvertraglich vereinbarte Abfindungsregelungen in Höhe von 100 %2) des
Jahresfestgehalts als Einmalzahlung für den Fall, dass die adidas AG nach Ablauf der Bestelldauer den Vertrag nicht verlängert,
obwohl das Vorstandsmitglied seine Bereitschaft zur Fortsetzung seiner Vorstandstätigkeit zu den bestehenden Konditionen
erklärt
hat. Sollte ein Mitglied des Vorstands während seiner Bestelldauer versterben, erhält die Ehefrau des Verstorbenen eine
einmalige Zahlung in Höhe von 25 % des Jahresfestgehalts.
Mit dem Vorstandsmitglied Glenn Bennett ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von sechs Monaten vereinbart
worden. Die adidas AG muss eine Entschädigung von 100 % des Jahresfestgehalts zahlen, es sei denn, sie verzichtet auf die
Durchsetzung des Wettbewerbsverbots.
PENSIONSZUSAGEN ERTEILT
Wenn die Mitglieder unseres Vorstands das einzelvertraglich vereinbarte Pensionierungsalter von
65 Jahren erreicht und ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied beendet haben, erhalten sie Altersrente oder im Falle von Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des normalen Pensionierungsalters Invalidenrente. Ferner wird bei Tod des ehemaligen
Vorstandsmitglieds eine Witwenrente gezahlt.
Altersrente: Die Pension eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil der rentenfähigen Bezüge, die
derzeit dem Jahresfestgehalt entsprechen. Ausgehend von einem Grundbetrag in Höhe von 10 % der rentenfähigen Bezüge steigt
der Pensionsanspruch um 2 % für jedes volle Jahr der Bestellung als Vorstand der adidas AG3) und kann sich auf maximal 40 % der
rentenfähigen Bezüge belaufen. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds vor Erreichen des Renteneintrittsalters
richtet
sich die Unverfallbarkeit der Pensionsanwartschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Dynamisierung der
laufenden
Renten erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
Invalidenrente: Sie beträgt 100 % des erreichten Pensionsanspruchs.
Witwenrente: Die hinterbliebene Ehefrau erhält eine Witwenrente in Höhe von 50 % der Pensionsansprüche.
ZAHLUNG IN DEN PENSIONSFONDS / UNTERSTÜTZUNGSKASSE
in Tsd. €
| 2007 |
20061) |
|
| Herbert Hainer (Vorstandsvorsitzender) | 240 | 4.490 |
| Glenn Bennett | 82 | 925 |
| Robin J. Stalker | 120 | 848 |
| Erich Stamminger | 103 | 2.412 |
| Gesamt | 545 | 8.675 |
1) Beinhaltet die einmalige Einzahlung in den Pensionsfonds für die bis zum 31. Dezember 2006
entstandenen zukünftigen Pensionsansprüche.
AUFWAND FÜR ERDIENTE VERSORGUNGSANSPRÜCHE1)
in Tsd. €
| 2007 |
2006 |
|
| Herbert Hainer (Vorstandsvorsitzender) | 215 | 238 |
| Glenn Bennett | 68 | 70 |
| Robin J. Stalker | 161 | 161 |
| Erich Stamminger | 96 | 108 |
| Gesamt | 540 | 577 |
1) Beinhaltet den im Zusammenhang mit der Zuführung zur Pensionsrückstellung in der Gewinn- und
Verlustrechnung des IFRS Konzernabschlusses enthaltenen Dienstzeitaufwand






