1 Grundsätzliches

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Der Konzernabschluss der adidas AG und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen der „adidas Konzern“ oder der „Konzern“) zum 31. Dezember 2007 wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Neue Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre, die zum 31. Dezember 2007 enden, anzuwenden sind:

-- IAS 1 Amendment – Capital Disclosures (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2007): diese Änderung erforderte zusätzliche Angaben bzgl. des Eigenkapitalmanagements des Konzerns.

-- IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2007): dieser neue Standard erforderte umfangreiche zusätzliche Angaben bezüglich der Finanzinstrumente des Konzerns.

-- IFRIC 7 Applying the Restatement Approach under IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary Economies (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. März 2006): diese Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

-- IFRIC 8 Scope of IFRS 2 (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Mai 2006): diese Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

-- IFRIC 9 Reassessment of Embedded Derivatives (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Juni 2006): diese Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

-- IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. November 2006): diese Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 

Neue Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2007 gültig sind und die beim Erstellen dieses Konzernabschlusses nicht angewandt wurden, sind:

-- IFRS 8 Operating Segments (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2009): der Konzern untersucht momentan die möglichen Auswirkungen dieses neuen Standards.

-- IFRIC 11 IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. März 2007): diese Interpretation wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Die neuen Standards, Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen.

Neue Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen werden für gewöhnlich vom Konzern nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet.

Der Konzernabschluss wurde auf Basis der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme gewisser Positionen wie flüssige Mittel, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, derivative Finanzinstrumente und Forderungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst werden.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Werte werden auf Millionen Euro gerundet. 

 

 

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