- Bilanzeid
- Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers
- Konzernbilanz
- Konzerngewinn- und Verlustrechnung
- Konzernkapitalfluss- rechnung
- Konzernaufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen
- Konzernanhang
- Entwicklung der immateriellen und materiellen Vermögenswerte und Finanzanlagen
- Anteilsbesitz
Berücksichtigung von Erträgen
Erträge aus dem Verkauf von Gütern (Umsatzerlöse)
werden zum Zeitpunkt der Übertragung der maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem
Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer und wenn es
hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf
zufließen wird, basierend auf den beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen oder zu beanspruchenden
Gegenleistung unter Berücksichtigung von Rücklieferungen, Skonti und Boni erfasst.
Lizenz- und Provisionserträge werden gemäß den Vertragsbedingungen periodengerecht
erfasst.
Werbe- und Promotionaufwendungen
Die Produktionskosten für Medienkampagnen
werden bis zur Fertigstellung als Abgrenzungsposten unter den sonstigen kurz- und langfristigen
Vermögenswerten ausgewiesen und dann vollständig aufwandswirksam behandelt.
Wesentliche Aufwendungen für Medienkampagnen (z.B. Aufwendungen für Sendezeiten)
werden,
basierend auf der Inanspruchnahme, über die vorgesehene Dauer der Kampagne als
Aufwand ausgewiesen.
Promotionaufwendungen, einschließlich der bei Unterzeichnung zu zahlenden einmaligen Prämien für Promotionverträge, werden planmäßig über die Laufzeit des Vertrags als Aufwand verteilt.
Zinsen
Zinsen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Ertrag bzw. Aufwand gebucht (unter
Berücksichtigung der Effektivzinsmethode) und nicht aktiviert.
Ertragsteuern
Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der
Länder, in denen der Konzern tätig ist, ermittelt.
Der Konzern ermittelt latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge. Da es nicht zulässig ist, eine latente Steuerschuld für Geschäfts- oder Firmenwerte zu erfassen, berechnet der Konzern keine latenten Steuern auf diese.
Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die zu versteuernde temporäre Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Vorteils erzielen wird.
Ertragsteuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, mit Ausnahme von denen, die sich auf Sachverhalte beziehen, die direkt im Eigenkapital verrechnet worden sind.
Kapitalbeteiligungspläne
Im Rahmen des Aktienoptionsplans (MSOP) der adidas AG
wurden
Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane
verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte des Konzerns gewährt.
siehe auch Erläuterung 32 Zur Bedienung einer eventuell entstehenden Verpflichtung hat die Gesellschaft
die Wahl zwischen der Ausgabe neuer Aktien und einem Barausgleich. Wenn die Bezugsrechte
ausgeübt werden und die Gesellschaft sich zur Ausgabe neuer Aktien entschließt, wird
der Mittelzufluss abzüglich der Transaktionskosten im Grundkapital und in der Kapitalrücklage
erfasst. In der Vergangenheit hat sich die Gesellschaft für die Ausgabe neuer Aktien entschieden.
Diese Variante soll in der Zukunft beibehalten werden.
Gemäß IFRS 2 wird ein Aufwand und eine entsprechende Buchung im Eigenkapital für Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und ein Aufwand und eine Verbindlichkeit für Aktienoptionen mit Barausgleich erfasst.
Der Konzern hat IFRS 2 rückwirkend angewandt und nutzt die Übergangsvorschriften von IFRS 2 in Bezug auf die eigenkapitalbasierten Vergütungspläne. Infolgedessen wendet der Konzern IFRS 2 nur auf die nach dem 7. November 2002 gewährten eigenkapitalbasierten Rechte an, die bis einschließlich 1. Januar 2005 noch nicht ausübbar waren [Tranche V (2003)].
Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS
erfordert vom Management Annahmen und Schätzungen, die Auswirkungen auf ausgewiesene
Beträge und damit im Zusammenhang stehende Angaben haben. Obwohl diese Schätzungen
nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen
erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen
Schätzungen kommen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende
wesentliche
Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko
besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte
von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden in der entsprechenden
Erläuterung aufgeführt. Hierunter fallen insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerte
siehe Erläuterung 11, Markenrechte
siehe Erläuterung 12, sonstige Rückstellungen
siehe Erläuterung 16, Pensionen
siehe Erläuterung 18 sowie latente Steuern
siehe Erläuterung 27.





