Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.
Konsolidierungsgrundsätze
In den Konzernabschluss werden die adidas AG und ihre
direkten und indirekten Tochterunternehmen einbezogen. Die Abschlüsse dieser Unternehmen
werden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Als Tochterunternehmen gilt ein Unternehmen, dessen Finanz- und Geschäftspolitik von der adidas AG direkt oder indirekt bestimmt wird.
Die Entwicklung der Anzahl der konsolidierten Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2007 bzw. 2006 stellt sich wie folgt dar:
| Anzahl der konsolidierten Gesellschaften | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
2007 | 2006 |
| 1. Januar | 168 | 94 |
| Neu gegründete / konsolidierte Unternehmen | 6 | 2 |
| Veräußerte / endkonsolidierte Unternehmen | – 1 | – 4 |
| Unternehmenszusammenschlüsse | – 2 | – 1 |
| Erworbene Unternehmen | — | 77 |
| 31. Dezember | 171 | 168 |
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der adidas AG ist diesen Erläuterungen als Anlage II beigefügt. Zudem wird eine Aufstellung dieses Anteilsbesitzes im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Aus der Erstkonsolidierung der erworbenen Unternehmen sind im Jahr 2006 wesentliche
Effekte entstanden.
siehe Erläuterung 4
Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert und dem anteiligen beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden wird, falls aktivisch, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen oder, falls passivisch, erfolgswirksam vereinnahmt. Bei der Erstkonsolidierung von erworbenen Anteilen anderer Gesellschafter von Unternehmen, die mithilfe der Erwerbsmethode bilanziert sind, werden keine Anpassungen auf den beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Kosten des zusätzlichen Anteils und dem Buchwert des Nettovermögens wird, falls aktivisch, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen oder, falls passivisch, erfolgswirksam vereinnahmt. Alle konzerninternen Transaktionen und Konten sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in der Konsolidierung eliminiert.
Währungsumrechnung
Transaktionen von Vermögenswerten und Schulden in Fremdwährungen
werden in die jeweilige funktionale Währung mit dem Kassakurs am Transaktionstag umgerechnet.
In den Abschlüssen der einzelnen Konzerngesellschaften werden monetäre Posten, die nicht in den funktionalen Währungen der Tochtergesellschaften nominiert sind, grundsätzlich zum Jahresendkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst.
Die Aktiva und Passiva von Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zum Bilanzstichtagskurs in die Berichtswährung Euro umgerechnet, welche auch die funktionale Währung der adidas AG ist. Aufwendungen und Erträge werden zum Transaktionskurs umgerechnet. Sämtliche kumulierten Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Eigenkapitals von ausländischen Tochtergesellschaften, die aus Änderungen der Umrechnungskurse resultieren, werden erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital separat ausgewiesen. Eine Aufstellung der für den Konzern wichtigsten Wechselkurse zum Euro ist nachfolgend dargestellt:
| Wechselkurse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| € 1 entspricht |
| Durchschnittskurse für das Geschäftsjahr |
Jahresendkurse zum 31. Dezember |
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| 2007 | 2006 | 2007 | 2006 | |
| USD | 1,3709 | 1,2562 | 1,4721 | 1,3170 |
| GBP | 0,6845 | 0,6820 | 0,7334 | 0,6715 |
| JPY | 161,19 | 146,08 | 164,93 | 156,93 |
Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente wie Zins- und
Fremdwährungsoptionen, Devisentermingeschäfte sowie Zins-Swaps und kombinierte Zins- und
Währungs-Swaps zur Absicherung seiner Wechselkurs- und Zinsrisiken ein. Gemäß seinen
Treasury-Grundsätzen schließt der Konzern keine derivativen Finanzinstrumente zu Handelszwecken
mit Banken ab.
Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge ebenfalls mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Erfassung von Gewinnen oder Verlusten hängt von der Art der zu sichernden Position ab. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Sicherungsgeschäfts klassifiziert der Konzern bestimmte Derivate entweder als Sicherung einer geplanten Transaktion (Cashflow-Hedge), als Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines ausgewiesenen Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit (Fair-Value-Hedge) oder als Absicherung einer Nettoinvestition in einer wirtschaftlich selbständigen ausländischen Tochtergesellschaft.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die zur Absicherung des Cashflows bestimmt und geeignet sind und die sich nach Maßgabe von IAS 39 als 100 % effektiv erweisen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Soweit keine 100 %ige Effektivität gegeben ist, wird der ineffektive Teil des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Die im Eigenkapital kumulierten Gewinne und Verluste werden im gleichen Zeitraum ergebniswirksam ausgewiesen, in dem sich die abgesicherte geplante Transaktion auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt.
Für derivative Instrumente, die zur Absicherung eines beizulegenden Zeitwertes eingesetzt werden, werden die Gewinne bzw. Verluste aus dem Derivat sowie die entsprechenden Gewinne oder Verluste aus der abgesicherten Position sofort ergebniswirksam erfasst.
Obwohl manche Sicherungsgeschäfte im Einklang mit den Risikomanagement-Grundsätzen des Konzerns aus wirtschaftlicher Sicht durchaus eine geeignete Absicherung darstellen, erfüllen sie nicht die Voraussetzungen für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft gemäß den Vorschriften des IAS 39 (Hedge-Accounting). Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die nicht für die Bilanzierung des Hedge-Accounting gemäß IAS 39 geeignet sind, werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Die Absicherung ausländischer Nettoinvestitionen wird analog zur Cashflow-Absicherung ausgewiesen. Ist das Sicherungsinstrument ein Derivat (z.B. ein Devisentermingeschäft) oder z.B. ein Fremdwährungskredit, werden tatsächliche Währungsgewinne und -verluste aus dem Derivat, beziehungsweise aus der Umrechnung des Kredits im Eigenkapital ausgewiesen.
Bei Abschluss der Transaktion dokumentiert der Konzern die Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Positionen sowie die Risikomanagementziele und -strategien der Sicherungsgeschäfte. Bei diesem Verfahren werden alle als Sicherungsinstrument klassifizierten Derivate mit spezifischen geplanten Transaktionen verknüpft. Des Weiteren prüft der Konzern die Effektivität der als Sicherungsinstrumente eingesetzten Derivate, durch Einsatz anerkannter Methoden, wie der „Dollar Offset Methode“ oder der „Hypothetical Derivative Methode“.
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften und Fremdwährungsoptionen werden auf Basis der Marktbedingungen zum Bilanzstichtag ermittelt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsoptionen werden anerkannte Bewertungsmodelle angewandt. Der beizulegende Zeitwert einer Option wird neben der Restlaufzeit der Option zusätzlich durch weitere Faktoren, wie z.B. die aktuelle Höhe und Volatilität des zu Grunde liegenden Wechselkurses, beeinflusst. Der beizulegende Zeitwert der Zinsoptionen zum Bilanzstichtag wird anhand allgemein anerkannter Modelle, wie z.B. das „Markov-Funktional-Modell“, ermittelt.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel beinhalten Kasse und kurzfristige Bankeinlagen mit
Restlaufzeiten von nicht mehr als drei Monaten gerechnet vom Erwerbszeitpunkt.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, der als Barwert der künftigen
Zahlungsströme diskontiert mit dem Marktzins am Bilanzstichtag berechnet wird. Gegebenenfalls
notwendige Wertberichtigungen werden basierend auf individueller Risikoeinschätzung
sowie aufgrund von Erfahrungswerten ermittelt.
Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert, der den geschätzten, im normalen
Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung
und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten, darstellt, angesetzt. Die Anschaffungskosten
werden durch eine Standardbewertungsmethode ermittelt, die der Durchschnittsmethode
entspricht. Die Herstellungskosten fertiger Erzeugnisse beinhalten Materialkosten,
Fertigungslöhne und angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten. Die Wertberichtigungen
auf den Nettoveräußerungswert werden konzerneinheitlich basierend auf dem Alter
bzw. der voraussichtlichen Lagerdauer der einzelnen Artikel ermittelt.
Vermögenswerte / Verbindlichkeiten klassifiziert als zur VeräuSSerung gehalten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (primär langfristig), von denen erwartet wird, dass sie überwiegend durch eine Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden, sind als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Diese werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die alle
direkt zurechenbaren Kosten umfassen, um den Vermögenswert in den erforderlichen, vom
Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, abzüglich kumulierter
Abschreibungen (mit Ausnahme von Grundstücken und in Erstellung befindlichen Vermögenswerten)
und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Abschreibungen auf Sachanlagen
werden nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht aufgrund der tatsächlichen
Nutzung ein degressiver Abschreibungsverlauf geboten ist. Die wirtschaftlichen
Nutzungsdauern sind wie folgt:
| Wirtschaftliche Nutzungsdauer von Sachanlagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Jahre |
|
| Bauten / Einbauten | 5-50 |
| Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2-10 |
Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert und separat abgeschrieben, wenn die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Wertminderungen
Ergeben sich aufgrund von Tatsachen oder Umständen Anhaltspunkte für
eine Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten (Finanzanlagen und Nicht-Finanzanlagen),
wird der erzielbare Betrag ermittelt. Sofern der erzielbare Betrag unter dem Buchwert
liegt, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Wertminderungsaufwand erfasst. Bei Vorliegen
eines Wertminderungsaufwands in einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit muss zuerst
der Buchwert jeglichen Geschäfts- oder Firmenwerts, der der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit zugeordnet ist, vermindert werden und dann anteilig die anderen Vermögenswerte der
Einheit auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswerts der Einheit.
Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer und bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich auf Wertminderung überprüft.
Ein für Geschäfts- oder Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand wird nicht aufgeholt. In Bezug auf weitere Vermögenswerte wird ein in früheren Berichtsperioden erfasster Wertminderungsaufwand nur aufgeholt, wenn sich eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ein Wertminderungsaufwand wird nur in dem Umfang aufgeholt, als der Buchwert eines Vermögenswerts nicht den Buchwert übersteigt, der bestimmt worden wäre (abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen), wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Leasing
Bei Finanzierungsleasingverträgen, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit einem Vermögenswert auf den Konzern übergehen, wird der
jeweilige Vermögenswert abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie eine entsprechende
Verbindlichkeit
in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswerts beziehungsweise des
niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen angesetzt. Die Mindestleasingzahlungen
werden in die Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Die Finanzierungskosten
werden in jeder Berichtsperiode während der Laufzeit des Leasingverhältnisses
so verteilt, dass eine konstante periodische Verzinsung der verbleibenden Restschuld erzielt
wird.
Bei Operating-Leasingverträgen werden die Mietaufwendungen linear über die Mietdauer verteilt.
Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige
Abschreibungen (außer bei Vermögenswerten mit unbestimmter wirtschaftlicher Nutzungsdauer)
und Wertminderungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen
Methode unter Berücksichtigung nachfolgender wirtschaftlicher Nutzungsdauern ermittelt:
| Wirtschaftliche Nutzungsdauer von identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Jahre | |
| Markenrechte | unbestimmt |
| Software | 3 – 5 |
| Patente, Markenrechte und Lizenzen | 5 – 15 |
Im Geschäftsjahr 2007 stellte der adidas Konzern fest, dass es bei den Markenrechten mit unbestimmter wirtschaftlicher Nutzungsdauer keine Wertminderung gab.
Der erzielbare Betrag wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten, die mit 1 % des beizulegenden Zeitwerts angesetzt werden, ermittelt. Dabei wird der jeweilige beizulegende Zeitwert durch die Diskontierung von ersparten Lizenzentgelten nach Steuern und zuzüglich eines Steuervorteils ermittelt, der sich aus der Abschreibung des erworbenen Vermögenswertes ergibt (Relief-from-royalty method). Bei dieser Berechnung wird die Prognose der ersparten Lizenzentgelte, deren Bemessungsgrundlage die Umsatzerlöse sind, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren herangezogen. Ersparte Lizenzentgelte über diesen Zeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 2,5 % (2006: 2 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, dem die Markenrechte zugeordnet sind.
Der Diskontierungssatz basiert auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung der „Fünf-Jahres-Durchschnitts“-Fremd- / Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber. Der angewandte Diskontierungssatz ist ein Nachsteuersatz und spiegelt das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko wider. Der angewandte Diskontierungssatz beträgt 7,5 % (2006: 7,5 %).
Aufwendungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst, sofern sie die Aktivierungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich aus den Unterschieden
zwischen den Anschaffungskosten und den Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren
Vermögenswerte und Schulden. Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Zusammenhang
mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens stehen, und alle Anpassungen an den Zeitwert
der übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte bzw.
Schulden der berichtenden Gesellschaft behandelt und mit den Umrechnungskursen zum Zeitpunkt
der Erstkonsolidierung umgerechnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in der funktionalen
Währung der erworbenen ausländischen Einheit geführt.
Die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Wertminderungen, angesetzt. Ab dem 1. Januar 2005 wurden planmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund von Änderungen der IFRS nicht mehr vorgenommen. Stattdessen werden Geschäfts- oder Firmenwerte einmal jährlich, sowie zusätzlich bei Anzeichen einer potenziellen Wertminderung, auf Wertberichtigungsbedarf überprüft.
Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns werden gemäß den Marken der Geschäftstätigkeit im Einklang mit der internen Berichterstattung des Managements identifiziert. Demgemäß hat der adidas Konzern die drei Segmente adidas, Reebok und TaylorMade-adidas Golf als die relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten definiert.
Die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zugeteilt:
| Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| in Mio. € |
|
adidas |
Reebok | TaylorMade- adidas Golf |
Geschäfts- oder Firmen- werte, gesamt |
|
| 31. Dezember 2006 | 795 | 437 | 284 | 1.516 |
| Zugänge | — | — | — | — |
| Effekte aus Währungsumrechnung | – 47 | – 31 | – 2 | – 80 |
| 31. Dezember 2007 | 748 | 406 | 282 | 1.436 |
Im Geschäftsjahr 2007 stellte der adidas Konzern fest, dass es bei den Geschäfts- oder Firmenwerten keine Wertminderung gab.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten, die mit 1 % des beizulegenden Zeitwerts angesetzt werden, ermittelt. Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren herangezogen. Cashflows über den Fünfjahreszeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 2,0 % bis 2,5 % (2006: 2 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist.
Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung der „Fünf-Jahres-Durchschnitts“-Fremd- / Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die angewandten Diskontierungssätze sind Nachsteuersätze und spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wider. Die angewandten Diskontierungssätze für die spezifische zahlungsmittelgenerierende Einheit liegen zwischen 7,5 % und 8,4 % (2006: zwischen 7,2 % und 8,0 %).
Forschung und Entwicklung
Forschungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung
als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden ebenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung als
Aufwand erfasst, sofern sie die Ansatzkriterien nicht erfüllen.
Die Aufwendungen für Produktforschung und Entwicklung des Konzerns beliefen sich auf 84 Mio. € bzw. 98 Mio. € für die Geschäftsjahre 2007 und 2006.
Finanzanlagen
Alle Ankäufe und Veräußerungen von Finanzanlagen werden zum Handelstag
erfasst. Die Anschaffungskosten beinhalten die Transaktionskosten. Wenn der beizulegende
Zeitwert von Finanzanlagen, die zur Veräußerung verfügbar sind (dies sind nicht-derivative
finanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Kategorie des IAS 39 zugeordnet werden
können),
zuverlässig ermittelt werden kann, werden diese Finanzanlagen nachfolgend zu ihrem
beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Die realisierten und unrealisierten Gewinne und Verluste
aus den Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Finanzanlagen werden zum Zeitpunkt
ihrer Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, mit Ausnahme der zur
Veräußerung
verfügbaren Finanzanlagen, bei denen die unrealisierten Gewinne und Verluste,
sofern keine Wertminderungen vorliegen, im Eigenkapital erfasst werden.
Finanzverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten
und sonstige Verbindlichkeiten werden mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung der
Effektivzinsmethode abzüglich der Transaktionskosten erfasst. In den Folgeperioden werden
langfristige Finanzverbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten nach der
Effektivzinsmethode bewertet. Jede Differenz zwischen dem Nettodarlehensbetrag und dem
Tilgungswert wird verteilt über die Laufzeit der Finanzverbindlichkeiten in der Gewinn- und
Verlustrechnung
ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente der Wandelanleihe wird auf der Basis des Marktzinssatzes einer vergleichbaren Festzinsanleihe ermittelt. Dieser Betrag wird unter dem Posten langfristige Finanzverbindlichkeiten bis zur Wandlung bzw. Fälligkeit der Anleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Der verbleibende Teil ist im Eigenkapital ausgewiesen und wird in den Folgeperioden nicht verändert.
Abgegrenzte Schulden und sonstige Rückstellungen
Eine sonstige Rückstellung
wird gebildet, wenn eine gegenwärtige – rechtliche oder faktische – Verpflichtung gegenüber
Dritten entstanden ist, die zu einem wahrscheinlichen Abfluss von Ressourcen führt, wobei der
Zeitpunkt oder die Höhe noch ungewiss ist. Langfristige sonstige Rückstellungen werden dann
abgezinst, wenn die Auswirkung der Abzinsung wesentlich ist.
Bei abgrenzten Schulden sind der Zeitpunkt und die Höhe des wahrscheinlichen Abflusses von Ressourcen nicht mehr ungewiss.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen beinhalten die Rückstellungsverpflichtungen des Konzerns für leistungsorientierte
Pläne sowie für beitragsorientierte Pläne. Die Verpflichtungen für leistungsorientierte
Pläne werden separat für jeden Plan durch Schätzung der in der laufenden Periode und in
früheren
Perioden – im Austausch für die erbrachten Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer –
erdienten Leistungen ermittelt. Diese Leistungen werden zur Bestimmung des Barwerts
abgezinst
und die beizulegenden Zeitwerte für jedes Planvermögen werden abgezogen. Der
Abzinsungssatz entspricht der Rendite für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am
Bilanzstichtag. Die Berechnungen werden von qualifizierten Versicherungsmathematikern nach
der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit-Methode) in Übereinstimmung
mit IAS 19 durchgeführt. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden bei
ihrer Fälligkeit als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Aufgrund der Anwendung der im Dezember 2004 veröffentlichten Ergänzung zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ erfasst der Konzern mit Wirkung zum 1. Januar 2005 versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus leistungsorientierten Plänen sofort außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige Rücklagen“ innerhalb des Eigenkapitals, wie in der Konzernaufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen angegeben.
Berücksichtigung von Erträgen
Erträge aus dem Verkauf von Gütern (Umsatzerlöse)
werden zum Zeitpunkt der Übertragung der maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem
Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer und wenn es
hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf
zufließen wird, basierend auf den beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen oder zu beanspruchenden
Gegenleistung unter Berücksichtigung von Rücklieferungen, Skonti und Boni erfasst.
Lizenz- und Provisionserträge werden gemäß den Vertragsbedingungen periodengerecht
erfasst.
Werbe- und Promotionaufwendungen
Die Produktionskosten für Medienkampagnen
werden bis zur Fertigstellung als Abgrenzungsposten unter den sonstigen kurz- und langfristigen
Vermögenswerten ausgewiesen und dann vollständig aufwandswirksam behandelt.
Wesentliche Aufwendungen für Medienkampagnen (z.B. Aufwendungen für Sendezeiten)
werden,
basierend auf der Inanspruchnahme, über die vorgesehene Dauer der Kampagne als
Aufwand ausgewiesen.
Promotionaufwendungen, einschließlich der bei Unterzeichnung zu zahlenden einmaligen Prämien für Promotionverträge, werden planmäßig über die Laufzeit des Vertrags als Aufwand verteilt.
Zinsen
Zinsen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Ertrag bzw. Aufwand gebucht (unter
Berücksichtigung der Effektivzinsmethode) und nicht aktiviert.
Ertragsteuern
Ertragsteuern werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen der
Länder, in denen der Konzern tätig ist, ermittelt.
Der Konzern ermittelt latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge. Da es nicht zulässig ist, eine latente Steuerschuld für Geschäfts- oder Firmenwerte zu erfassen, berechnet der Konzern keine latenten Steuern auf diese.
Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen, die zu versteuernde temporäre Unterschiede übersteigen, werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Vorteils erzielen wird.
Ertragsteuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, mit Ausnahme von denen, die sich auf Sachverhalte beziehen, die direkt im Eigenkapital verrechnet worden sind.
Kapitalbeteiligungspläne
Im Rahmen des Aktienoptionsplans (MSOP) der adidas AG
wurden
Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane
verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte des Konzerns gewährt.
siehe auch Erläuterung 32 Zur Bedienung einer eventuell entstehenden Verpflichtung hat die Gesellschaft
die Wahl zwischen der Ausgabe neuer Aktien und einem Barausgleich. Wenn die Bezugsrechte
ausgeübt werden und die Gesellschaft sich zur Ausgabe neuer Aktien entschließt, wird
der Mittelzufluss abzüglich der Transaktionskosten im Grundkapital und in der Kapitalrücklage
erfasst. In der Vergangenheit hat sich die Gesellschaft für die Ausgabe neuer Aktien entschieden.
Diese Variante soll in der Zukunft beibehalten werden.
Gemäß IFRS 2 wird ein Aufwand und eine entsprechende Buchung im Eigenkapital für Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und ein Aufwand und eine Verbindlichkeit für Aktienoptionen mit Barausgleich erfasst.
Der Konzern hat IFRS 2 rückwirkend angewandt und nutzt die Übergangsvorschriften von IFRS 2 in Bezug auf die eigenkapitalbasierten Vergütungspläne. Infolgedessen wendet der Konzern IFRS 2 nur auf die nach dem 7. November 2002 gewährten eigenkapitalbasierten Rechte an, die bis einschließlich 1. Januar 2005 noch nicht ausübbar waren [Tranche V (2003)].
Schätzungsunsicherheiten
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS
erfordert vom Management Annahmen und Schätzungen, die Auswirkungen auf ausgewiesene
Beträge und damit im Zusammenhang stehende Angaben haben. Obwohl diese Schätzungen
nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen
erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen
Schätzungen kommen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende
wesentliche
Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko
besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte
von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden in der entsprechenden
Erläuterung aufgeführt. Hierunter fallen insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerte
siehe Erläuterung 11, Markenrechte
siehe Erläuterung 12, sonstige Rückstellungen
siehe Erläuterung 16, Pensionen
siehe Erläuterung 18 sowie latente Steuern
siehe Erläuterung 27.