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Wandelschuldverschreibung
Die adidas International Finance B.V. hat am 8. Oktober 2003 eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 400.000.000 € begeben, die in 8.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils 50.000 € eingeteilt ist. Die Wandelschuldverschreibung ist am 8. Oktober 2018 zur Rückzahlung fällig, sofern sie nicht zuvor zurückgezahlt oder in Aktien der adidas AG gewandelt wird. Die adidas AG hat für diese Wandelschuldverschreibung die unbedingte und unwiderrufliche Garantie hinsichtlich Zahlung sämtlicher von der adidas International Finance B.V. zahlbaren Beträge unter der Wandelschuldverschreibung übernommen. Ferner hat die adidas AG gegenüber den Inhabern der Wandelschuldverschreibung die Verpflichtung übernommen, die nach Wandlung einer Teilschuldverschreibung zu liefernden Aktien zu liefern. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zum Bezug von Aktien der adidas AG zu einem Wandlungspreis von ursprünglich 102 € je Aktie, wobei sich das Wandlungsverhältnis durch die Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung (50.000 €) durch den am Ausübungstag geltenden Wandlungspreis ergibt. Der Wandlungspreis wurde aufgrund des im Geschäftsjahr 2006 durchgeführten Aktiensplits inzwischen auf 25,50 € angepasst. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger vom 18. November 2003 bis zum 20. September 2018 ausgeübt werden, wobei bestimmte Ausübungsbeschränkungen gelten. Die Aktien werden nach Durchführung der Wandlung aus dem gemäß Beschluss der Hauptversammlung der adidas AG vom 8. Mai 2003, in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 11. Mai 2006, geschaffenen bedingten Kapital stammen. Die adidas International Finance B.V. ist berechtigt, am oder nach dem 8. Oktober 2009 die Wandelschuldverschreibung vollständig vorzeitig zurückzuzahlen, jedoch im Zeitraum vom 8. Oktober 2009 bis zum 7. Oktober 2015 nur, sofern der Börsenkurs der Aktien der adidas AG in einem bestimmten Referenzzeitraum (wie in den Anleihebedingungen bestimmt) mindestens 130 % (Zeitraum 8. Oktober 2009 bis 7. Oktober 2012) bzw. 115 % (Zeitraum 8. Oktober 2012 bis 7. Oktober 2015) des dann geltenden Wandlungspreises beträgt. Die Wandelschuldverschreibung wurde als Inhaberpapier begeben, und das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibung wurde ausgeschlossen. Auf die Aktien, auf die die Inhaber von Teilschuldverschreibungen Bezugsrechte haben, besteht wegen der Absicherung durch ein bedingtes Kapital per se kein Bezugsrecht der Aktionäre. Zum 31. Dezember 2007 bzw. 15. Februar 2008 standen bzw. stehen noch 7.999 Teilschuldverschreibungen aus. 

Stimmrechtsmitteilungen (Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Die INVESCO Asset Management Deutschland GmbH, Frankfurt / Main hat der Gesellschaft am 20. und 21. März 2007 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMVESCA P PLC , London, Vereinigtes Königreich, an der adidas AG am 13. März 2007 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,087 % der Stimmrechte (10.356.271 Aktien) beträgt. 5,087 % der Stimmrechte (10.356.271 Aktien) sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG der AMVESCA P PLC zuzurechnen. Die Kette der beherrschten Unternehmen, durch die die Stimmrechte gehalten werden, stellt sich wie folgt dar: 5,0739 % der Stimmrechte (10.328.700 Aktien) AVZ CALLCO INC., AMVESCA P Inc., AIM Canada Holdings Inc. und AIM Fund Management Inc. Die verbleibenden 0,0131 % der Stimmrechte (27.571 Aktien) werden von anderen Tochtergesellschaften der AMVESCA P PLC gehalten.

Die Fidelity International, Tadworth, Vereinigtes Königreich, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 20. Dezember 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Fidelity Management & Research Company, Boston, Massachusetts, USA, an der adidas AG am 19. Dezember 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,06 % der Stimmrechte (6.223.900 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.6 WpHG der Fidelity Management & Research Company, Boston, Massachusetts, USA zuzurechnen.

Ferner hat die Fidelity International, Tadworth, Vereinigtes Königreich, der Gesellschaft mit Schreiben vom gleichen Tag gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der FMR LLC , Boston, Massachusetts, USA, an der adidas AG am 19. Dezember 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,06 % der Stimmrechte (6.230.600 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG FMR LLC , Boston, Massachusetts, USA, zuzurechnen.

Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 4. Februar 2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG am 31. Januar 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,089 % der Stimmrechte (6.290.497 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG der Capital Research and Management Company zuzurechnen. 

Kapitalmanagement
Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren, der Kreditgeber und des Marktes zu erhalten und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.

Der Konzern strebt eine Ausgewogenheit zwischen höheren Erträgen, die aufgrund eines höheren Fremdfinanzierungsniveaus möglich wären und den Vorteilen sowie der Sicherheit, die eine solide Eigenkapitalposition bietet, an. Primäres Ziel des Konzerns ist ein Verschuldungsgrad unter 50 % Nettoverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital. Zudem wird beabsichtigt zukünftige überschüssige flüssige Mittel weitestgehend für den Rückkauf von Aktien der adidas AG zu benutzen.

Während des Jahres ergaben sich keine Änderungen in der Vorgehensweise des Konzerns bezüglich des Eigenkapitalmanagements. 



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