Das Grundkapital der adidas AG belief sich am 31. Dezember 2006 auf 203.536.860 €, eingeteilt in 203.536.860 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien („Aktien“), und war voll eingezahlt.
Das Grundkapital wurde durch die Ausübung von insgesamt 7.550 Bezugsrechten im November 2006 und durch die Ausgabe von 30.200 Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms der Gesellschaft (MSOP) im Januar des Geschäftsjahres 2007 auf insgesamt 203.567.060 €, eingeteilt in 203.567.060 Aktien, erhöht. Dadurch erhöhte sich die Kapitalrücklage um 175.296 €.
Ferner wurde das Grundkapital durch die Ausübung von insgesamt 14.500 Bezugsrechten im Mai 2007 und durch die Ausgabe von 58.000 Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms der Gesellschaft (MSOP) im Juli 2007 auf insgesamt 203.625.060 €, eingeteilt in 203.625.060 Aktien, erhöht. Das Grundkapital wurde erneut durch die Ausübung von insgesamt 975 Bezugsrechten im August 2007 und durch die Ausgabe von 3.900 Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms der Gesellschaft (MSOP) im Oktober 2007 erhöht.
Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 203.628.960 €, eingeteilt in 203.628.960 Aktien. Es ist vollständig eingezahlt.
Weiter wurde das Grundkapital der adidas AG sodann durch die Ausübung von 4.000 Bezugsrechten im November 2007 und durch die Ausgabe von 16.000 Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms der Gesellschaft (MSOP) im Januar 2008 um weitere 16.000 € erhöht.
Am 15. Februar 2008 beträgt danach das Grundkapital der adidas AG 203.644.960 €, eingeteilt in 203.644.960 Aktien.
Die aus den vorgenannten Vorgängen bis einschließlich Januar 2008 resultierende Änderung der Grundkapitalziffer ist am 4. Februar 2008 in das Handelsregister eingetragen worden.
Jede Aktie gewährt eine Stimme und ist ab dem Jahr, in dem sie entstanden ist, dividendenberechtigt. Unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 10. Mai 2007 zurück erworben wurden, sind nach § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
|
Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aktienanzahl | |
| Anzahl der ausgegebenen Stückaktien am 1. Jan. 2007 |
203.536.860 |
|
Kapitalerhöhung und Ausgabe von Stückaktien im Januar 2007 aufgrund MSOP-Ausübungen im November 2006 |
30.200 |
|
Kapitalerhöhung und Ausgabe von Stückaktien im Juli 2007 aufgrund MSOP-Ausübungen im Mai 2007 |
58.000 |
|
Kapitalerhöhung und Ausgabe von Stückaktien im Oktober 2007 aufgrund MSOP-Ausübungen im August 2007 |
3.900 |
| Anzahl der ausgegebenen Stückaktien am 31. Dez. 2007 | 203.628.960 |
Genehmigtes Kapital
Von den bestehenden genehmigten Kapitalia von bis zu 90.312.500 €
hat der Vorstand der adidas AG im Geschäftsjahr 2007 über den Bilanzstichtag hinaus bis zum
15. Februar 2008 keinen Gebrauch gemacht.
Das genehmigte Kapital der Gesellschaft, das zum Bilanzstichtag in § 4 Abs. 2, 3 und 4 der Satzung geregelt ist, ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital
bis zum 19. Juni 2010
-- durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
64.062.500 € zu erhöhen und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
der Aktionäre auszunehmen (Genehmigtes Kapital 2005 / I );
bis zum 19. Juni 2008
-- durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt
bis zu 6.250.000 € zu erhöhen und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2005 / II );
bis zum 28. Mai 2011
-- durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
20.000.000 € zu erhöhen und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
der Aktionäre auszunehmen sowie das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn
die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis von Aktien
gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital 2006). Von der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß des vorhergehenden Satzes kann
jedoch nur soweit Gebrauch gemacht werden, wie der anteilige Betrag der neuen Aktien am
Grundkapital zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital sonstiger Aktien, die von
der Gesellschaft seit dem 11. Mai 2006 unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals oder nach
Rückerwerb ausgegeben worden sind oder auf die seit dem 11. Mai 2006 unter Ausschluss des
Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ein Umtausch- oder Bezugsrecht durch
Wandel- oder Optionsanleihen eingeräumt worden ist, zehn von Hundert (10 %) des Grundkapitals
zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister oder – falls
geringer – zum jeweiligen Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt.
Bedingtes Kapital
Die folgende Darstellung der bedingten Kapitalia bezieht sich auf § 4 Abs. 5, 6 und 7 der zum Bilanzstichtag geltenden Satzung der Gesellschaft.
Bedingtes Kapital 1999 / I
Das Bedingte Kapital 1999 / I dient der Erfüllung von Bezugsrechten
im Rahmen des Aktienoptionsprogramms MSOP an Mitglieder des Vorstands der adidas AG,
Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte
der adidas AG und verbundener Unternehmen, § 4 Abs. 5 der Satzung.
Aufgrund der Ausübung von 23.025 Bezugsrechten und der Ausgabe von 92.100 Aktien im Rahmen der jeweils im Januar, Juli und Oktober 2007 abgelaufenen Ausübungsperioden für die Tranche II (2000), die Tranche III (2001), die Tranche IV (2002) und die Tranche V (2003) des Aktienoptionsprogramms belief sich der Nennbetrag des Bedingten Kapitals 1999 / I zum Bilanzstichtag auf 1.363.548 €, eingeteilt in 1.363.548 Aktien.
Der Nennbetrag des Bedingten Kapitals 1999 / I reduzierte sich sodann aufgrund der Ausübung von 4.000 Bezugsrechten im November 2007 und der Ausgabe von 16.000 Aktien im Rahmen der abgelaufenen Ausübungsperiode für die Tranche III (2001), die Tranche IV (2002) und die Tranche V (2003) des Aktienoptionsprogramms im Januar 2008 auf 1.347.548 €, eingeteilt in 1.347.548 Aktien.
Am 15. Februar 2008 beträgt der Nennbetrag des Bedingten Kapitals 1999 / I 1.347.548 €, eingeteilt in 1.347.548 Aktien.
Die aufgrund der genannten Vorgänge bis einschließlich Januar 2008 eingetretene Änderung des Nennbetrages des Bedingten Kapitals 1999 / I wurde am 4. Februar 2008 in das Handelsregister eingetragen.
Bedingtes Kapital 2003 / II
Das Grundkapital ist zum Bilanzstichtag um weitere bis zu
35.998.040 €, eingeteilt in bis zu 35.998.040 Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2003 / II ,
§ 4 Abs. 6 der Satzung). Aktien aus diesem bedingten Kapital werden insoweit ausgegeben, wie
die Inhaber der im Oktober 2003 unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ausgegebenen
Teilschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die Gesamtzahl der
an diesen Personenkreis im Falle der Ausübung sämtlicher Wandlungsrechte insgesamt auszugebenden
Aktien beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 15.684.315. Darüber hinaus ist der Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, an die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten
bzw. an die zur Optionsausübung / Wandlung Verpflichteten aus Options- oder
Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der
Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss
vom 8. Mai 2003 in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 11. Mai 2006 künftig
ausgegeben werden, insgesamt bis zu 20.313.723 Aktien auszugeben, soweit diese von ihren
Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw.
Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung / Wandlung erfüllen.
Aus dem Bedingten Kapital 2003 / II hat der Vorstand der adidas AG im Geschäftsjahr 2007 über den Bilanzstichtag hinaus bis zum 15. Februar 2008 keine Aktien ausgegeben.
Bedingtes Kapital 2006
Das Grundkapital ist zum Bilanzstichtag um weitere bis zu
20.000.000 €, eingeteilt in bis zu 20.000.000 Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2006; § 4
Abs. 7 der Satzung). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber
von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung / Wandlung Verpflichteten
aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten
Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands
durch Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Mai 2006 ausgegeben bzw. garantiert werden, von
ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung
/ Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung / Optionsausübung erfüllen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
vollständig auszuschließen, wenn die Ausgabe der Options- und / oder Wandelanleihen zu einem
Kurs erfolgt, der den Marktwert dieser Anleihen nicht wesentlich unterschreitet. Die in § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG geregelte Grenze für Bezugsrechtsausschlüsse
von 10 % des Grundkapitals ist eingehalten.
Aus dem Bedingten Kapital 2006 hat der Vorstand der adidas AG über den Bilanzstichtag hinaus bis zum 15. Februar 2008 keine Aktien ausgegeben.
Rückerwerb eigener Aktien
Die Aktionäre der Gesellschaft haben die am 11. Mai 2006
beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, von der kein Gebrauch gemacht wurde,
aufgehoben und in der Hauptversammlung am 10. Mai 2007 eine neue Ermächtigung des Vorstands,
eigene Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals bis zum 9. November 2008
zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben,
beschlossen. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen
oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden. Der Vorstand
wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:
-- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre gegen Barzahlung und zu einem Preis, der den Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet, veräußert werden.
-- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen verwendet werden.
-- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats als Gegenleistung für den Erwerb von gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken, Namen und Logos von Sportlern, Sportvereinen und sonstigen Dritten oder den Erwerb daran bestehender Lizenzen, auch durch Tochtergesellschaften, angeboten und veräußert werden.
-- Sie können zur Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaft der Gesellschaft ausgegebenen Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen verwendet werden.
-- Sie können zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem Aktienoptionsprogramm 1999 (MSOP) verwendet werden.
-- Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Ferner wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene Aktien zur Übertragung an Mitglieder des Vorstands als Vergütung in Form einer Aktientantieme zu übertragen oder mit der Maßgabe zuzusagen, dass die Veräußerung erst nach einer Sperrfrist von mindestens zwei Jahren ab Übertragung zulässig ist.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der adidas AG bis zum Bilanzstichtag keinen Gebrauch gemacht. Der Vorstand hat am 29. Januar 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Die Gesellschaft hat am 30. Januar 2008 ein Aktienrückkaufprogramm begonnen und seitdem insgesamt 1.180.000 Aktien, dies entspricht 0,58 % des Grundkapitals, erworben (Stand: 15. Februar 2008).
Wandelschuldverschreibung
Die adidas International Finance B.V. hat am 8. Oktober
2003 eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 400.000.000 € begeben, die in
8.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils 50.000 € eingeteilt ist. Die
Wandelschuldverschreibung ist am 8. Oktober 2018 zur Rückzahlung fällig, sofern sie nicht
zuvor zurückgezahlt oder in Aktien der adidas AG gewandelt wird. Die adidas AG hat für diese
Wandelschuldverschreibung die unbedingte und unwiderrufliche Garantie hinsichtlich Zahlung
sämtlicher von der adidas International Finance B.V. zahlbaren Beträge unter der Wandelschuldverschreibung
übernommen. Ferner hat die adidas AG gegenüber den Inhabern der
Wandelschuldverschreibung
die Verpflichtung übernommen, die nach Wandlung einer Teilschuldverschreibung
zu liefernden Aktien zu liefern. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt
zum Bezug von Aktien der adidas AG zu einem Wandlungspreis von ursprünglich 102 € je Aktie,
wobei sich das Wandlungsverhältnis durch die Division des Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung
(50.000 €) durch den am Ausübungstag geltenden Wandlungspreis ergibt. Der
Wandlungspreis wurde aufgrund des im Geschäftsjahr 2006 durchgeführten Aktiensplits inzwischen
auf 25,50 € angepasst. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger vom
18. November 2003 bis zum 20. September 2018 ausgeübt werden, wobei bestimmte Ausübungsbeschränkungen
gelten. Die Aktien werden nach Durchführung der Wandlung aus dem
gemäß Beschluss der Hauptversammlung der adidas AG vom 8. Mai 2003, in der Fassung des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 11. Mai 2006, geschaffenen bedingten Kapital stammen.
Die adidas International Finance B.V. ist berechtigt, am oder nach dem 8. Oktober 2009 die Wandelschuldverschreibung
vollständig vorzeitig zurückzuzahlen, jedoch im Zeitraum vom 8. Oktober
2009 bis zum 7. Oktober 2015 nur, sofern der Börsenkurs der Aktien der adidas AG in einem
bestimmten Referenzzeitraum (wie in den Anleihebedingungen bestimmt) mindestens 130 %
(Zeitraum 8. Oktober 2009 bis 7. Oktober 2012) bzw. 115 % (Zeitraum 8. Oktober 2012 bis 7. Oktober
2015) des dann geltenden Wandlungspreises beträgt. Die Wandelschuldverschreibung wurde
als Inhaberpapier begeben, und das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibung
wurde ausgeschlossen. Auf die Aktien, auf die die Inhaber von Teilschuldverschreibungen
Bezugsrechte haben, besteht wegen der Absicherung durch ein bedingtes Kapital per se kein
Bezugsrecht der Aktionäre. Zum 31. Dezember 2007 bzw. 15. Februar 2008 standen bzw. stehen
noch 7.999 Teilschuldverschreibungen aus.
Stimmrechtsmitteilungen (Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Die INVESCO Asset
Management Deutschland GmbH, Frankfurt / Main hat der Gesellschaft am 20. und 21. März
2007 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der AMVESCA P
PLC , London, Vereinigtes Königreich, an der adidas AG am 13. März 2007 die Schwelle von 5 %
überschritten hat und zu diesem Tag 5,087 % der Stimmrechte (10.356.271 Aktien) beträgt.
5,087 % der Stimmrechte (10.356.271 Aktien) sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung
mit Satz 2 und 3 WpHG der AMVESCA P PLC zuzurechnen. Die Kette der beherrschten
Unternehmen, durch die die Stimmrechte gehalten werden, stellt sich wie folgt dar: 5,0739 % der
Stimmrechte (10.328.700 Aktien) AVZ CALLCO INC., AMVESCA P Inc., AIM Canada Holdings Inc.
und AIM Fund Management Inc. Die verbleibenden 0,0131 % der Stimmrechte (27.571 Aktien)
werden von anderen Tochtergesellschaften der AMVESCA P PLC gehalten.
Die Fidelity International, Tadworth, Vereinigtes Königreich, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 20. Dezember 2007 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Fidelity Management & Research Company, Boston, Massachusetts, USA, an der adidas AG am 19. Dezember 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,06 % der Stimmrechte (6.223.900 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.6 WpHG der Fidelity Management & Research Company, Boston, Massachusetts, USA zuzurechnen.
Ferner hat die Fidelity International, Tadworth, Vereinigtes Königreich, der Gesellschaft mit Schreiben vom gleichen Tag gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der FMR LLC , Boston, Massachusetts, USA, an der adidas AG am 19. Dezember 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,06 % der Stimmrechte (6.230.600 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG FMR LLC , Boston, Massachusetts, USA, zuzurechnen.
Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 4. Februar 2008 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der adidas AG am 31. Januar 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,089 % der Stimmrechte (6.290.497 Aktien) beträgt. Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG der Capital Research and Management Company zuzurechnen.
Kapitalmanagement
Die Zielsetzung des Konzerns liegt in der Beibehaltung einer starken
Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen der Investoren, der Kreditgeber und des Marktes zu erhalten
und um die zukünftige Geschäftsentwicklung zu stärken.
Der Konzern strebt eine Ausgewogenheit zwischen höheren Erträgen, die aufgrund eines höheren Fremdfinanzierungsniveaus möglich wären und den Vorteilen sowie der Sicherheit, die eine solide Eigenkapitalposition bietet, an. Primäres Ziel des Konzerns ist ein Verschuldungsgrad unter 50 % Nettoverschuldung im Verhältnis zum Eigenkapital. Zudem wird beabsichtigt zukünftige überschüssige flüssige Mittel weitestgehend für den Rückkauf von Aktien der adidas AG zu benutzen.
Während des Jahres ergaben sich keine Änderungen in der Vorgehensweise des Konzerns bezüglich des Eigenkapitalmanagements.
Rücklagen
Rücklagen im Eigenkapital sind wie folgt:
-- Kapitalrücklage: beinhaltet das im Rahmen von Aktienemissionen gezahlte Agio.
-- Kumulierte Währungsumrechnung: diese Rücklage beinhaltet alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe entstehen.
-- Hedging Rücklage: beinhaltet den effektiven Anteil der kumulierten Nettoveränderungen im beizulegenden Zeitwert der Absicherung von Cashflows in Bezug auf abgesicherte Transaktionen, die noch nicht eingetreten sind, sowie der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländischen Tochtergesellschaften.
-- Sonstige Rücklagen: beinhaltet die kumulierten Nettoveränderungen von versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten aus leistungsorientierten Pensionszusagen, Aufwendungen für Aktienoptionspläne sowie beizulegenden Zeitwerten von zur Veräußerung gehaltenen Finanzanlagen.
Ausschüttungsfähige Gewinne und Dividenden
Die ausschüttungsfähigen Beträge
beziehen sich auf den Bilanzgewinn der adidas AG, der gemäß deutschem Handelsrecht ermittelt
wird.
Für das Jahr 2006 wurde eine Dividende von 0,42 € je Aktie (Gesamtbetrag: 85,5 Mio. €) nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung 2007 ausgeschüttet. Der Vorstand der adidas AG schlägt den Aktionären vor, aus dem zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 128,5 Mio. € eine Ausschüttung einer Dividende von 0,50 € pro für das Geschäftsjahr 2007 dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum 31. Dezember 2007 bestehen 203.628.960 dividendenberechtigte Aktien. Dies würde zu einer Dividendenzahlung in Höhe von 101,8 Mio. € führen. Die adidas AG hat am 30. Januar 2008 mit einem Aktienrückkaufprogramm begonnen. Zum 15. Februar 2008 hat die Gesellschaft 1.180.000 Aktien zurückgekauft. Da die zurückgekauften Aktien nicht dividendenberechtigt sind, wird sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung noch ändern. Der Bilanzgewinn, der auf die zu diesem Zeitpunkt von der adidas AG gehaltenen Aktien entfällt, soll ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen werden.
| Konzerneigenkapitalentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| in Mio. € |
|
Er- läuter- ung |
Grund- kapital |
Kapital- rücklage |
Kumulierte Währungs- umrechnung |
Hedging Rücklage |
Sonstige Rück- lagen1) |
Gewinn- rücklagen |
Eigen- kapital der Anteils- eigner |
Ausgleichs- posten für Anteile anderer Gesell- schafter |
Gesamt | |
| 31. Dezember 2005 | 130 | 731 | – 58 | 47 | – 19 | 1.853 | 2.684 | 28 | 2.712 | |
| Im Eigenkapital direkt erfasste Wertänderungen | – 215 | – 67 | 1 |
– 281 |
0 | – 281 |
||||
| Gewinn | 483 | 483 | 13 | 496 | ||||||
| Summe aus Periodenergebnis und erfolgsneutral erfassten Wertänderungen | – 215 | – 67 | 1 |
483 |
202 | 13 | 215 |
|||
| Dividendenzahlung | – 66 | – 66 | – 4 | – 70 | ||||||
| Erhöhung des Grundkapitals auf Grund des Aktiensplits | 73 | – 73 | 0 | 0 | ||||||
| Ausgeübte Aktienoptionen | 0 | 6 | 6 | 6 | ||||||
| Erwerb von Anteilen von Minderheitsaktionären |
- |
– 32 |
– 32 |
|||||||
| Erwerb von Reebok – Anteile anderer Gesellschafter |
- |
3 |
3 |
|||||||
| Umgliederung von Minderheitsanteilen in Übereinstimmung mit IAS 32 |
20 | 2 |
2 |
2 |
||||||
| 31. Dezember 2006 |
204 |
737 |
– 273 |
– 20 |
– 18 |
2.199 |
2.828 |
8 |
2.836 |
|
| Im Eigenkapital direkt erfasste Wertänderungen |
– 237 |
– 38 |
10 |
– 265 |
– 0 |
– 265 |
||||
| Gewinn |
551 |
551 |
4 |
555 |
||||||
| Summe aus Periodenergebnis und erfolgsneutral erfassten Wertänderungen |
– 237 |
– 38 |
10 |
551 |
286 |
4 |
290 |
|||
| Dividendenzahlung |
21 | – 85 |
– 85 |
– 1 |
– 86 |
|||||
| Ausgeübte Aktienoptionen |
32 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|||||
| Umgliederung von Minderheitsanteilen in Übereinstimmung mit IAS 32 |
20 | – 6 |
– 6 |
– 6 |
||||||
| 31. Dezember 2007 |
204 |
737 |
– 510 |
– 58 |
– 8 |
2.659 |
3.023 |
11 |
3.034 |
|
Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten |
|
| Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses | |
| 1) | Rücklagen für versicherungsmathematische Gewinne / Verluste und Aktienoptionspläne. |