27 Ertragsteuern

Die adidas AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften unterliegen der inländischen Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Der für das Geschäftsjahr 2007 und 2006 anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die Gewerbeertragsteuer beträgt ca. 15 % des steuerpflichtigen Einkommens und ist bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens abzugsfähig. Die Steuersatzreduzierung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde bereits bei der Ermittlung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften im Geschäftsjahr 2007 berücksichtigt.

Bei den ausländischen Gesellschaften werden für die Berechnung der latenten Steuern die am Bilanzstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.

Latente Steueransprüche / -schulden
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf die gleiche Steuerbehörde beziehen. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

Latente Steueransprüche/-schulden
in Mio. €
    31. Dez.
2007
31. Dez.
2006
     
Latente Steueransprüche 315 332
Latente Steuerschulden – 450 – 522
Latente Steueransprüche, netto – 135 – 190
   

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der latenten Steueransprüche
in Mio. €
  2007 2006
 
 
Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar – 190 153
Latente Steueraufwendungen/-erträge 26 – 14
Veränderung Konsolidierungskreis1) – 347
Veränderung der latenten Steuern, die sich auf die Veränderung des beizulegenden  Zeitwerts von Sicherungsintrumenten beziehen, gebucht im Eigenkapital
 siehe Erläuterung 23
11 2
Währungseffekte  25  17
Veränderung der latenten Steuern aufgrund von versicherungs-
 mathematischen Gewinnen und Verlusten, gebucht im Eigenkapital
 siehe Erläuterung 18
– 7 – 1
Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember   – 135   – 190
1)  Betrifft für das Geschäftsjahr 2006 die Erstkonsolidierung der Reebok International Ltd. (USA) und deren Tochtergesellschaften.  siehe Erläuterung 4

Die latenten Bruttosteueransprüche und -steuerschulden des Konzerns vor Wertberichtigung und vor entsprechender Verrechnung beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen: 

Latente Steuern
in Mio. €
  31. Dez.
2007
31. Dez.
2006
 
 
Langfristige Vermögenswerte 75 58
Kurzfristige Vermögenswerte 112 117
Sonstige Rückstellungen 143 136
Kumulierte steuerliche Verlustvorträge 203 156
  533 467
Wertberichtigungen – 71 – 67
Latente Steueransprüche 462 400
Langfristige Vermögenswerte 420 500
Kurzfristige Vermögenswerte 47 37
Sonstige Rückstellungen 130 53
Latente Steuerschulden  597  590
Latente Steueransprüche, netto  – 135  – 190
   

Der Erwerb der Reebok International Ltd. (USA) und deren Tochtergesellschaften in 2006 wurde mit Hilfe der Erwerbsmethode bilanziert.  siehe Erläuterung 4 Dabei wurden latente Steuerschulden auf den Unterschied zwischen dem beizulegenden Zeitwert und Steuerwert der erworbenen Vermögenswerte gebildet.

Die auf die tatsächlich vorhandenen und nicht genutzten kumulierten steuerlichen Verlustvorträge entfallenden latenten Steueransprüche des Konzerns betragen 203 Mio. € für das Geschäftsjahr 2007 und entfallen im Wesentlichen auf die Steuergruppe USA.

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Basierend auf der Ertragslage der Vergangenheit und den jeweiligen Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft werden Wertberichtigungen gebildet, falls das Kriterium der Realisierung nicht wahrscheinlich ist.

Die Wertberichtigungen, die sich auf latente Steueransprüche beziehen, deren Verwendung nicht wahrscheinlich ist, sind im Geschäftsjahr 2007 währungsbereinigt um 4 Mio. € auf 71 Mio. € angestiegen. Sie entfallen im Wesentlichen auf ungenutzte Steuergutschriften für ausländische Steuern der Steuergruppe USA, die innerhalb eines kurzen Zeitraums verfallen und die nicht unbegrenzt vortragsfähig sind. Die verbleibenden Wertberichtigungen betreffen latente Steueransprüche von Gesellschaften in bestimmten Schwellenländern, da nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die entsprechenden Steuervorteile realisiert werden.

Der Konzern berücksichtigt keine latenten Steuerschulden für einbehaltene Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften, falls diese Gewinne voraussichtlich als permanent investiert betrachtet werden. Wenn diese Gewinne, deren wertmäßige Ermittlung nicht praktikabel ist, als Dividenden ausgeschüttet oder der Konzern seine Beteiligung an dem jeweiligen Tochterunternehmen veräußern würde, könnte eine zusätzliche Steuerschuld entstehen.

Steueraufwand
Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Ertragsteueraufwand
in Mio. €
  1. Jan. bis 31. Dez.
  2007  2006
 
 
Laufender Steueraufwand 286 213
Laufender Steueraufwand/-erträge – 26 14
Ertragsteueraufwand 260 227
   

Der effektive Steuersatz des Konzerns weicht von einem angenommenen Steuersatz in Höhe von 40 % wie folgt ab: 

Überleitung des Steuersatzes
 
    1. Jan. bis 31. Dez.
2007
  1. Jan. bis 31.Dez.
2006
  in Mio. €
in %
in Mio. €
in %
         
Erwarteter Ertragsteueraufwand 326 40,0 289 40,0
Steuersatzunterschiede – 122 – 15,0 – 109 – 15,1
Andere nicht abzugsfähige Aufwendungen 57 7,0 24 3,3
Verluste, für die keine Steueransprüche bilanziert
   werden konnten, und Veränderungen der
   Wertberichtigungen
8 1,0 15 2,0
Änderung von Steuersätzen – 19 – 2,4
Sonstige, netto 2 0,2 2 0,3
  252
30,8 221 30,5
Quellensteueraufwand 8 1,0 6 0,9
Ertragsteueraufwand 260 31,8 227 31,4
   

Die Zeile „Andere nicht abzugsfähige Aufwendungen“ enthält im Geschäftsjahr 2006 einen Steuerertrag in Höhe von 21 Mio. €. Hierbei handelt es sich um für den Konzern positive Verhandlungsergebnisse aus Steuerverständigungen für Vorjahre mit ausländischen Finanzbehörden.

Die Zeile „Änderung von Steuersätzen“ betrifft die im Geschäftsjahr 2007 rechtskräftig beschlossenen inländischen sowie ausländischen Steuersatzänderungen, die bei der Ermittlung der latenten Steuern berücksichtigt wurden. Sie betreffen im Wesentlichen die Steuersatzreduzierung in Großbritannien in 2008.