27 Ertragsteuern

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Die adidas AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften unterliegen der inländischen Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Der für das Geschäftsjahr 2007 und 2006 anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die Gewerbeertragsteuer beträgt ca. 15 % des steuerpflichtigen Einkommens und ist bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens abzugsfähig. Die Steuersatzreduzierung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde bereits bei der Ermittlung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften im Geschäftsjahr 2007 berücksichtigt.

Bei den ausländischen Gesellschaften werden für die Berechnung der latenten Steuern die am Bilanzstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.

Latente Steueransprüche / -schulden
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf die gleiche Steuerbehörde beziehen. Dementsprechend werden sie in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:

Latente Steueransprüche/-schulden
in Mio. €
    31. Dez.
2007
31. Dez.
2006
     
Latente Steueransprüche 315 332
Latente Steuerschulden – 450 – 522
Latente Steueransprüche, netto – 135 – 190
   

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der latenten Steueransprüche
in Mio. €
  2007 2006
 
 
Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar – 190 153
Latente Steueraufwendungen/-erträge 26 – 14
Veränderung Konsolidierungskreis1) – 347
Veränderung der latenten Steuern, die sich auf die Veränderung des beizulegenden  Zeitwerts von Sicherungsintrumenten beziehen, gebucht im Eigenkapital
 siehe Erläuterung 23
11 2
Währungseffekte  25  17
Veränderung der latenten Steuern aufgrund von versicherungs-
 mathematischen Gewinnen und Verlusten, gebucht im Eigenkapital
 siehe Erläuterung 18
– 7 – 1
Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember   – 135   – 190
1)  Betrifft für das Geschäftsjahr 2006 die Erstkonsolidierung der Reebok International Ltd. (USA) und deren Tochtergesellschaften.  siehe Erläuterung 4


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