34 Informationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Drucken

Informationen nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 11. Februar 2008 abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns unter
 www.adidas-Group.de/corporate_governance einzusehen.

 

  • Seite drucken
  • Als PDF speichern
  • Auf meine Merkliste setzen
  • Seite empfehlen