34 Informationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Informationen nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG am 11. Februar 2008 abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns unter
 www.adidas-Group.de/corporate_governance einzusehen.