WEITERE ANGABEN
ZUSAMMENSETZUNG DES GRUNDKAPITALS UND VERBRIEFTE
RECHTE DER AKTIONÄRE
Das Grundkapital der
adidas AG beläuft sich auf 203.628.960 € (Stand: 31. Dezember
2007), eingeteilt in 203.628.960 nennwertlose, auf den
Inhaber lautende Stückaktien („Aktien“).
siehe Erläuterung 21
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Uns sind keine
Beschränkungen in Bezug auf die Ausübung
des Stimmrechts oder die Übertragung
unserer Aktie bekannt.
Darüber hinaus verfügt kein Aktionär über Sonderrechte, die
ihm Kontrollbefugnisse
verleihen. Unsere Aktien befinden sich
zu 100 % im Streubesitz.
Direkte und indirekte Beteiligungen
am Kapital der adidas AG, die 10 % des Grundkapitals überschreiten,
sind uns nicht bekannt. Die übrigen uns gemäß
§ 21 WpHG zugesandten Mitteilungen hinsichtlich Aktienbesitz
lagen im Jahr 2007 jeweils unter 5,1 %.
siehe Unsere Aktie
SATZUNGSÄNDERUNGEN
Die Änderung unserer Satzung
bedarf grundsätzlich eines Hauptversammlungsbeschlusses,
der, abweichend von § 179 Abs. 2 AktG, lediglich mit einfacher
Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich
ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden kann,
es sei denn, unsere Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften
bestimmen etwas anderes. Beziehen sich hingegen
die Änderungen nur auf die Fassung der Satzung, so ist unser
Aufsichtsrat befugt, diese ohne Beschluss der Hauptversammlung
vorzunehmen. Dies betrifft auch Anpassungen der Fassung
von § 4 unserer Satzung (Grundkapital) unter anderem
nach teilweiser oder vollständiger Durchführung einer Kapitalerhöhung
entsprechend der Ausnutzung des genehmigten
oder bedingten Kapitals.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AUSGABE VON AKTIEN
Gemäß unserer Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats berechtigt, das Grundkapital im Rahmen
bestehender genehmigter Kapitalia durch Ausgabe neuer
Aktien zu erhöhen. Zum 31. Dezember 2007 bestehen drei
genehmigte Kapitalia über insgesamt 90.312.500 € mit
verschiedenen
Verwendungsmöglichkeiten. Danach ist der
Vorstand ermächtigt das Grundkapital
bis zum 19. Juni 2010 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
von Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu
64.062.500 € zu erhöhen
bis zum 19. Juni 2008 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
von Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt
bis zu 6.250.000 € zu erhöhen
bis zum 28. Mai 2011 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
von Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt bis zu
20.000.000 € zu erhöhen.
Das Bezugsrecht kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in
bestimmten Fällen ausgeschlossen werden.
siehe Erläuterung 21
Dem Vorstand steht darüber hinaus ein von der Hauptversammlung am 8. Mai 2003 beschlossenes bedingtes Kapital zur Ausgabe von Aktien an die Inhaber von im Oktober 2003 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen zur Verfügung. Die Ausgabe dieser Aktien ist jedoch nur zulässig, soweit die Inhaber von Teilschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen. Ist dies der Fall, beläuft sich die Gesamtzahl der an diesen Personenkreis insgesamt auszugebenden Aktien auf 15.684.315 (Stand: 31. Dezember 2007).
Darüber hinaus ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
berechtigt, bis zum 7. Mai 2008 weitere Options- und
Wandelanleihen auszugeben. Diese gewähren Options- und
Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 20.313.723 Aktien,
die ebenfalls aus dem bedingten Kapital 2003 bedient werden
können.
siehe Erläuterung 21
Des Weiteren ist der Vorstand gemäß Beschluss der Hauptversammlung
vom 11. Mai 2006 befugt, mit Zustimmung
unseres Aufsichtsrats Options- und Wandelanleihen unter
Ausschluss des Bezugsrechts unserer Aktionäre bis zum
10. Mai 2011 auszugeben. Die Gesamtzahl der bei Ausübung
der Options- und Wandlungsrechte an die Inhaber der
Options- und Wandelanleihen auszugebenden Aktien beträgt
20.000.000, die aus dem bedingten Kapital 2006 bedient
werden können.
siehe Erläuterung 21
Ferner steht dem Vorstand ein von der Hauptversammlung
am 20. Mai 1999 beschlossenes bedingtes Kapital zur Ausgabe
von Aktien an die Inhaber von Bezugsrechten zur Verfügung,
die an die Begünstigten unseres Aktienoptionsprogramms
(MSOP) in den Jahren 1999 bis 2003 ausgegeben wurden.
MSOP-Begünstigte sind Mitglieder des Vorstands, Mitglieder
von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen
sowie
weitere Führungskräfte des adidas Konzerns. Die Ausgabe
der Aktien an die Begünstigten erfolgt, soweit diese im
Falle der Erreichung der vorgegebenen Erfolgsziele ihre
Bezugsrechte gemäß den Optionsbedingungen ausüben.
siehe Erläuterung 32 Die Gesamtzahl der vom Vorstand noch
an diesen Personenkreis im Falle der Ausübung sämtlicher
Bezugsrechte insgesamt auszugebenden Aktien beläuft sich
unter Berücksichtigung der verfallenen Aktienoptionen auf
insgesamt 134.200 Aktien (33.550 Aktienoptionen) (Stand:
31. Dezember 2007).





